Hier finden Sie nützliche Informationen, die Ihnen in dieser schwierigen Zeit helfen sollen. Natürlich stehen Ihnen aber auch die Mitarbeiter der Bestattung Heidegger mit Rat und Tat zur Seite.
Sollten Sie weitere Fragen haben, beantworten wir diese gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen in unseren Büroräumlichkeiten oder auch gerne bei Ihnen zu Hause!
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!
Wenn ein Mensch in einer Klinik, im Altersheim oder Krankenhaus verstirbt, verständigen die jeweiligen Mitarbeiter den Sprengelarzt bzw. stellen vor Ort den Totenschein aus. Als Angehörige setzt ihr euch mit uns, der Bestattung Heidegger, in Verbindung.
Die Wahl des Bestatters ist von der Institution nicht vorgegeben, sondern kann von den bestattungspflichtigen Angehörigen frei gewählt und beauftragt werden.
In einem Beratungsgespräch sprechen wir mit euch über die Organisation der Aufbahrung, Trauerfeier und Beisetzung.
Die Bestattung Heidegger erreicht ihr rund um die Uhr unter der Nummer:
Stirbt ein Mensch in seinem eigenen Zuhause, muss zunächst der Sprengelarzt benachrichtigt werden, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Erst dann kann der Verstorbene in gekühlte Räume überführt oder aufgebahrt werden.
Als Angehörige setzt ihr euch mit uns, der Bestattung Heidegger, in Verbindung.
In einem Beratungsgespräch sprechen wir mit euch über die Organisation der Aufbahrung, Trauerfeier und Beisetzung.
Die Bestattung Heidegger erreicht ihr rund um die Uhr unter der Nummer:
Die Sterbeurkunde – Wichtige Informationen und nächste Schritte
Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind einige formale Schritte notwendig, um den Verlust offiziell zu dokumentieren und verschiedene rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Ein zentrales Dokument in diesem Prozess ist die Sterbeurkunde.
Was ist die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde ist ein offizielles Dokument, das den Tod einer Person rechtlich bestätigt. Sie wird von uns beim Standesamt beantragt und nach Erhalt den Angehörigen übermittelt. Dieses Dokument ist unerlässlich, um verschiedene rechtliche und administrative Angelegenheiten nach einem Todesfall zu regeln z.B. für die Beantragung der Witwenpension oder die Kündigung von Verträgen.
Abmeldung, Kündigung und Ummeldungen
Inspo: https://www.bestattung-himmelblau.at/im-todesfall/todesfall-checkliste/
(sowas in der Art für den kursiven Absatz? – was meinst du?)
Viele behördliche Einrichtungen werden über das Zentrale Melderegister in Österreich automatisch verständigt:
z.B.: Verlassenschaftsgericht und Zuteilung des Notares, Meldebehörde des letzten Wohnsitzes (in Österreich), Staatsbürgerschaftsevidenzstelle, Militärkommando, AMS, Dachverband der Sozialversicherungsträger wie ÖGK, SVS, BVAEB,…
Was die Hinterbliebenen selbst melden müssen:
Kündigung von Verträgen, Abonnements und Mitgliedschaften
z.B. Mietverträge, Versicherungen, Telefonverträge, Gas und Strom, GIS,…
Im persönlichen Beratungsgespräch erhaltet ihr von uns eine Checkliste mit sämtlichen wichtigen Erledigungen.
Wir unterstützen euch bei der Erledigung sämtlicher Formalitäten und übernehmen die notwendigen Behördengänge,
damit ihr euch in dieser Zeit voll und ganz der Trauer und dem Abschied widmen könnt.
Inspo: https://www.bestattungsinstitut.at/index.php/formalitaeten.html
(Formulare als PDF zum Download)
Antrag für die Witwenpension (anbei die PDF’s zum Hinterlegen) https://www.oesterreich.gv.at/formsearch/form/417)
Strom
Tiroler Tageszeitung
HINWEIS
Es wird empfohlen, PDF-Formulare zunächst lokal zu speichern und erst danach mit einem entsprechenden Programm (z.B. Adobe Reader) zu öffnen.
Bezüglich der anderen Formulare muss ich mir erst überlegen, was wir da aufscheinen haben wollen